Um den beruflichen Nachwuchs und die Gesundheitsversorgung sichern zu können, muss der Kanton Bern demnach genügend Berufsleute ausbilden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Betriebe ihr Ausbildungspotenzial möglichst ausschöpfen können. Dabei darf es nicht darauf ankommen, ob Lernende/Studierende einer bernischen oder einer ausserkantonalen Schule ausgebildet werden, insbesondere auch deswegen nicht, weil die Deckung des Nachwuchsbedarfs in den Pflege- und Betreuungsberufen nach wie vor problematisch ist.29 Ausschlaggebend darf unter dem Aspekt der Versorgungsplanung einzig die (möglichst dem Nachwuchsbedarf entsprechende) Zahl der im Kanton Bern durchgeführten praktischen Aus-