Ohne ausreichende Anzahl von Fachpersonen ist eine qualitativ gute Gesundheitsversorgung nicht möglich. Der Verpflichtung, für genügend Personal in der erforderlichen Qualität zu sorgen, kommt der Kanton nach durch die (finanzielle) Anerkennung der Ausbildungsleistungen der Betriebe in den universitären und nichtuniversitären Gesundheitsberufen, aber auch durch die Verankerung einer Ausbildungsverpflichtung für die Institutionen des Gesundheitswesens.25