Die Frage nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ergibt folgendes: Damit der Kanton Bern seinen in Art. 41 KV24 verankerten Auftrag zur Sicherstellung der Versorgung erfüllen kann, muss er Vorkehrungen zur Sicherung des beruflichen Nachwuchses treffen. Ohne ausreichende Anzahl von Fachpersonen ist eine qualitativ gute Gesundheitsversorgung nicht möglich.