Demnach kann weder aus den Lesungen im Grossen Rat noch dem Vortrag zum SpVG noch der „Vereinbarung mit dem Lernort Schule“ geschlossen werden, dass die praktischen Ausund Weiterbildungsleistungen in nichtuniversitären Gesundheitsberufen ausschliesslich für Studierende an bernischen Bildungsinstitutionen zu erbringen sind, um anerkannt zu werden. 6.4 Teleologische Auslegung und Versorgungsplanung des Kantons Bern