„Die Abgeltung für die Aus- und Weiterbildungsleistungen wird aufgrund der effektiv erbrachten Aus- und Weiterbildungsleistung und der vom Regierungsrat festgelegten Höhe der Abgeltung (Ausbildungsentschädigungen) berechnet. Als effektiv erbrachte Ausbildungsleistungen gelten […] die Praktika für die Pflegeausbildung HF und die Praktikumswochen für die übrigen tertiären Aus- und Weiterbildungen in nichtuniversitären Gesundheitsberufen gemäss der jährlichen Vereinbarung mit dem Lernort Schule sowie die Praktika für nicht formalisierte Ausbildungsleistungen gemäss den über die Internetplattform «myoda» vereinbarten Praktika.“23