Da die am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Bestimmungen des SpVG noch jung sind, kommt neben der grammatikalischen Auslegung der historischen Auslegung (und damit den Materialien) erhebliches Gewicht zu. Ein Blick in das Tagblatt des Grossen Rates zeigt jedoch, dass bei der Schaffung des SpVG nicht darüber debattiert wurde, ob die praktischen Aus- und Weiterbildungsleistungen in nichtuniversitären Gesundheitsberufen nur für Studierende an bernischen Schulen oder auch für Studierende an ausserkantonalen Schulen zu erbringen sind, um anerkannt zu werden.22 Aus den Beratungen im Grossen