(auch: geltungszeitliche) Auslegung stellt ab auf das Normverständnis und die Verhältnisse, wie sie gegenwärtig, d.h. zur Zeit der Rechtsanwendung, bestehen. Die geltungszeitliche Auslegung steht in einem Spannungsverhältnis zur historischen Auslegung: Eine Korrektur von Normen kann nicht über eine geltungszeitliche Auslegung erfolgen, wenn der Gesetzgeber bisherige Vorgaben erst vor Kurzem ausdrücklich bestätigt hat.17 Bei der systematischen Auslegung wird der Sinn einer Rechtsnorm bestimmt durch ihr Verhältnis zu anderen Rechtsnormen und durch den systematischen Zusammenhang, in dem sie sich in einem Gesetz präsentiert.18