Bei der HF- Pflegeausbildung im BZ Pflege dagegen hätten die Angebote an praktischen Ausbildungsplätzen wegen der anhaltend unbefriedigenden Rekrutierungssituation nicht ausgeschöpft werden können. Ein Leistungserbringer habe jedoch keinen Anspruch auf Ausschöpfung seines Ausbildungspotentials. Die Ausbildung von Studierenden von ausserkantonalen Bildungsanbietern werde demnach nicht verlangt und in der Regel auch nicht anerkannt.