serkantonaler Bildungsanbieter würde die Ausstattung der bernischen Schulen mit einem versorgungsgerechten Leistungsvertrag verunmöglichen, während mit ausserkantonalen Bildungsanbietern aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen keine Leistungsverträge abgeschlossen werden könnten. Bei dreizehn von vierzehn Berufsausbildungen entsprächen die zur Verfügung stehenden praktischen Ausbildungsplätze in etwa dem Bedarf. Bei der HF- Pflegeausbildung im BZ Pflege dagegen hätten die Angebote an praktischen Ausbildungsplätzen wegen der anhaltend unbefriedigenden Rekrutierungssituation nicht ausgeschöpft werden können.