Der Grundsatz der ressourcenorientierten Ausbildung gelte auch für die Bildungsanbieter auf HF wie das A und das B. Diesen Bildungsanbietern würden aufgrund von Leistungsverträgen mit der Erziehungsdirektion die nötigen Ressourcen zur Verfügung gestellt, damit sie entsprechend dem Versorgungsauftrag ausbilden könnten. Die Öffnung der Anerkennung von Ausbildungsleistungen für Studierende aus- 5