Betreffend die Versorgungsplanung im Kanton Bern macht die Vorinstanz geltend, die per 1. Januar 2012 eingeführte Ausbildungsverpflichtung habe zum Ziel, die gemäss Versorgungsplanung benötigten Fachkräfte in nichtuniversitären Gesundheitsberufen mit den im Kanton Bern verfügbaren Ressourcen auszubilden. Der Grundsatz der ressourcenorientierten Ausbildung gelte auch für die Bildungsanbieter auf HF wie das A und das B. Diesen Bildungsanbietern würden aufgrund von Leistungsverträgen mit der Erziehungsdirektion die nötigen Ressourcen zur Verfügung gestellt, damit sie entsprechend dem Versorgungsauftrag ausbilden könnten.