Zurzeit betreffe dies nur den Fachhochschulstudiengang Ergotherapie. Dieser werde ausschliesslich an einer ausserkantonalen Fachhochschule angeboten. Betriebliche Ausbildungsleistungen für Studierende der Ergotherapie würden anerkannt und entschädigt. Diese Praxis berge für Studierende aus dem Kanton Bern keine Nachteile, da aufgrund der Höheren Fachschulvereinbarung (HFSV) die Möglichkeit einer schweizweiten Ausbildung (volle Freizügigkeit) bestehe. Besuche eine Person mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Bern eine ausserkantonale Schule, übernehme der Wohnsitzkanton Bern die entsprechenden Schulkosten für den Theorieunterricht.