4.5 Insoweit der Beschwerdeführer geltend macht, er sei im Mai 2013 infolge der Kündigung seiner Praxisassistentin völlig unerwartet ohne Hilfe dagestanden, ist festzuhalten, dass der Beschwerdeführer zur zweckdienlichen Organisation seiner Praxis verpflichtet ist. Er kann 16 sich deshalb nicht auf die Kündigung seiner Assistentin im Mai berufen, um die im August durch das KAPA festgestellten Mängel in der Führung der Praxis zu entschuldigen.