- Anlässlich der Kurzinspektion vom 16. August 2013 stellte das KAPA mehrere kritische Mängel fest und befristete daraufhin die Betriebsbewilligung zur Führung einer Privatapotheke bis Ende Oktober 2013. - Der Beschwerdeführer reagierte nicht auf die Aufforderungen der Vorinstanz vom 20. September, 1. und 21. November 2013 zur Stellungnahme zu den Vorwürfen von Z. - Der Inspektionsbericht des KAPA vom 5. September 2013 konnte zunächst nicht zugestellt werden, weil der Beschwerdeführer von der Post unter der angegebenen Adresse nicht ermittelt werden konnte.