Dabei sei insbesondere zu berücksichtigen, dass die Vorwürfe durch einen einzigen Konkurrenten einem persönlichen Feldzug gleichkämen. Der Umgang mit der Behörde könne zwar auch in die Gesamtwürdigung der Vertrauenswürdigkeit einfliessen, jedoch gehe es bei der Frage der Vertrauenswürdigkeit insbesondere um die Beziehung zwischen Arzt und Patient. 14