4.3 Der Beschwerdeführer macht demgegenüber geltend, im Mai 2013 habe seine medizinische Praxisassistentin unerwartet gekündet und sich per sofort durch Herrn Z krankschreiben lassen. Deswegen habe er unerwartet ohne Hilfe in der Praxis dagestanden. Die anlässlich der Kurzinspektion durch das KAPA entdeckten Mängel seien grösstenteils auf die personell unbefriedigende Situation zurückzuführen.