Mit Schreiben vom 20. Juli 2015 teilte der Beschwerdeführer übereinstimmend mit diesen Auskünften mit, seine Postadresse in der Schweiz befinde sich bei der Regus Office in Basel. Die mit eingeschriebener Post verschickte Verfügung vom 2. April 2015 wurde gemäss Sendungsverfolgung der Schweizerischen Post (track and trace) am 8. April 2015 um 10:30 Uhr einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Regus Business Center AG und damit einer vom Beschwerdeführer bevollmächtigten Person zugestellt. Diese Zustellung ist dem Beschwerdeführer zuzurechnen. Die Verfügung vom 2. April 2015 gilt damit als dem Beschwerdeführer am 8. April 2015 eröffnet.