Ein „Certificate of good Standing“ (auch Unbedenklichkeitserklärung genannt) wird namentlich von Gesundheitsfachpersonen benötigt, um in einem anderen Kanton eine Berufsausübungsbewilligung zu beantragen. Ein „Certificate of good Standing“ gibt wieder, ob gegen eine bestimmte Gesundheitsfachperson aufsichtsrechtliche Massnahmen ergriffen worden sind und ob diese (dauerhaft) im Besitz die Berufsausübungsbewilligung gewesen ist. Ein „Certificate of good Standing“ ist damit eine reine Bestätigung, dass sich eine Gesundheitsfachperson wohl verhalten hat, begründet jedoch keine Rechte und Pflichten.