22. Mit Verfügung vom 4. November 2014 hat die Vorinstanz dem Beschwerdeführer die Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Arzt im Kanton Bern entzogen. Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Verfügung hat sie die aufschiebende Wirkung entzogen. 23. Mit Beschwerde vom 5. Dezember 2014 hat der Beschwerdeführer die Verfügung der Vorinstanz vom 4. November 2014 angefochten. Er beantragt was folgt: 1. Die Verfügung des Kantonsarztamts vom 4. November 2014 sei aufzuheben; 2. X sei ein "Certificate of good standing" auszustellen; 3. Die aufschiebende Wirkung der vorliegenden Beschwerde sei wiederherzustellen;