18. Am 22. Mai 2014 ersuchte der Beschwerdeführer die Vorinstanz um Ausstellung eines „Certificate of good standing“, was von der Vorinstanz wegen der Verletzung von Berufspflichten und der Schmälerung der Vertrauenswürdigkeit infolge der Verweigerung jeglicher Zusammenarbeit abgelehnt wurde. 19. Am 3. Juni 2014 erkundigte sich die Betriebsgesellschaft PonteNet, die das Ärztenetzwerk Oberes Emmental betreut, bei der Vorinstanz nach dem Verbleib des Beschwerdeführers. Der Beschwerdeführer sei weder per Telefon, noch Mail oder Post erreichbar, weswegen seine eingeschriebenen Management-Care-Patienten nun in der Luft hängen würden.