11. Am 20. September 2013 und – mangels Reaktion – erneut am 1. November 2013 forderte die Vorinstanz den Beschwerdeführer zur Stellungnahme zu den beiden Eingaben von Z auf. 12. Am 21. September 2013 reichte Z bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Mittelland Süd eine Selbst- und Fremdgefährdungsmeldung betreffend den Beschwerdeführer ein.