8. Am 16. August 2013 führte das KAPA eine ausserordentliche (unangemeldete) Kurzinspektion in der Praxis des Beschwerdeführers durch. Dabei wurden mehrere kritische, innert 30 Tagen zu behebende Mängel festgestellt. Namentlich werde die Arztpraxis des Beschwerdeführers nur noch reduziert und ohne Praxisassistentin betrieben. Durch die Sterilisation und Wiederaufbereitung von Medizinprodukten könne die Patientensicherheit gefährdet werden. Zudem hätten Patienten in der Substitutionstherapie Methadonportionen für 7 bis 14 Tage auf einmal und teilweise ohne Sichtkontakt erhalten, während sie an drei Tagen infolge unangekündigter Schliessung gar kein Methadon erhalten hätten.