2. Am 21. September 2009 teilte das hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG) dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) sowie der Verbindung Schweizer Ärzte (FMH) mit, in Deutschland sei am 5. Oktober 2005 das Ruhen der ärztlichen Approbation des Beschwerdeführers angeordnet worden. Das BAG informierte in der Folge die Vorinstanz.