d) Zudem hätte die Beschwerde auch keine Erfolgsaussichten, wenn darauf (im Rahmen des verbleibenden Antrages) eingetreten werden könnte: Die Beschwerdeführerin begründet ihre Beschwerde damit, dass die Genossenschaft sich rechtswidrig verhalten habe, indem sie den Zuschlag an die Beschwerdeführerin widerrufen und den Auftrag freihändig an die Beschwerdegegnerin vergeben habe.