7) Die Möglichkeit der unterschiedlichen Erhebung der Leerwohnungsziffer stellt eine weitere Unsicherheit dar. Das BFS akzeptiert nicht weniger als sieben verschiedene Methoden: Datengewinn aus einer kombinierten Einwohner- und Gebäudedatei, Datengewinn aus der Einwohnerkontrolle, Rundschreiben an Liegenschaftsverwaltungen, Treuhand-, Notariats- und Architekturbüros, Angaben durch Elektrizitätswerke, Angaben der örtlichen Baupolizei bzw. des Bauinspektorats, Aufruf im amtlichen Anzeiger und/oder in Tageszeitungen sowie Auswertung von Zeitungsinseraten.