Eine derartige Differenz der effektiven Kosten vom Vergleichswert ist auch nach Ansicht der Sachverständigen zumindest teilweise auf strukturelle Faktoren und nicht die Kosteneffizienz zurückzuführen. Somit führt die Anwendung des vorliegenden Regressionsmodells zwingend zu einer Ungleichbehandlung der Gemeinden, indem nicht alle wesentlichen strukturellen Faktoren bei allen Gemeinden gleichmässig und in derselben Weise berücksichtigt werden. Seite 60 von 68 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern