Das Regressionsmodell muss deshalb zuverlässig die korrekte Ermittlung der Kosteneffizienz der Sozialdienste im Einzelfall gewährleisten. Zur zuverlässigen Ermittlung der Kosteneffizienz eines jeden Sozialdienstes im Kanton Bern ist unabdingbar, dass die jeweilige Ausgangslage eines Sozialdienstes, d.h. die jeweiligen spezifischen Eigenheiten des Zuständigkeitsgebietes, durch die gewählten strukturellen Faktoren erfasst und berücksichtigt werden.