Zudem war sich der Gesetzgeber bereits anlässlich der Einführung des Bonus-Malus-Systems bewusst, dass die Verfügbarkeit und Qualität der Daten wie auch die Auswahl der strukturellen Faktoren problematisch ist und zu einer Verfälschung des Ergebnisses führen kann. Entgegen den Ausführungen der Vorinstanz lässt sich jedoch aus den Diskussionen im Grossen Rat nicht herauslesen, dass die Ermittlung der Kosteneffizienz zwingend in einem Schritt erfolgen und ein allfälliger Bonus oder Malus direkt an die Berechnung geknüpft sein muss.