Der Gesetzgeber wollte demnach, dass ein Bonus oder Malus zwingend auf die Kosteneffizienz eines Sozialdienstes zurückzuführen ist und nicht auf anderen Faktoren beruht. Das Bo- nus-Malus-System sollte statistische Ausreisser ermitteln. Zudem war sich der Gesetzgeber bereits anlässlich der Einführung des Bonus-Malus-Systems bewusst, dass die Verfügbarkeit und Qualität der Daten wie auch die Auswahl der strukturellen Faktoren problematisch ist und zu einer Verfälschung des Ergebnisses führen kann.