Die Gutachter würden auf eine Vielzahl von problematischen Punkten und Unzulänglichkeiten des Systems hinweisen. Insbesondere die „Sprungstelle" sei nach Ansicht der Gutachter nicht haltbar. Dies bedeute nichts andres, als dass das System einzelne Sozialdienste bevorzuge und andere sachwidrig benachteilige. Namentlich der Wert des „besten" Sozialdienstes N werde von den Gutachtern als „unplausibel" bezeichnet. Bei einem Finanzausgleichsmodell könnten systematisch bedingte Ungleichbehandlungen nicht ausgeschlossen werden und seien deshalb zu akzeptieren (es werde in einem Finanzausgleichsmodell ja auch keine Veränderung des Verhaltens der Körperschaften erwartet).