Die von der Beschwerdeführerin vorgeschlagene Berücksichtigung der Distanz zu den Stadtbzw. Arbeitszentren sowie die vorgeschlagene Anpassung der Ergänzungsleistungs-Bezüger- Quote an die Altersstruktur der Gemeinde würden von den Gutachtern explizit unterstützt. Die Korrektur dieser Faktoren wäre ein Grund für die Gutheissung der Beschwerde.