Die Vorinstanz habe nach Ansicht der Gutachter zu Unrecht die Anwendung von Art. 41c SHV (Verzicht auf die Auferlegung eines Malus) auf den Sozialdienst Y verneint. Die Ausführungen der Gutachter zur Variablenwahl würden bestätigen, dass der Nachweis der statistischen Signifikanz von der Beschwerdeführerin nicht verlangt werden könne: Selbst Ecoplan habe einen Einfluss der von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Faktoren (die Altersstruktur der Bevölkerung, der relative Anteil von Familien an allen Haushalten oder der relative Anteil Alleinerziehender) vermutet, mangels Datenqualität aber nicht nachweisen können.