Das Gutachten bestätige die Auffassung der Beschwerdeführerin, wonach das Bonus-Malus-Modell zwar in der Lage sei, statistische Ausreisser zu erkennen, jedoch keinen Nachweis zur Frage liefere, ob ein Sozialdienst kostenineffizient arbeite. Die Auffassung der Vorinstanz, dass 76% der Kosten eines Sozialdienstes durch die strukturellen Merkmale / “Soziallastfaktoren“ erklärbar seien, werde von den Gutachtern nicht bestätigt. Dadurch auch das Argument, mit der 30%-Toleranz werde der Anteil der statistisch nicht erklärbaren Kosten abgedeckt, widerlegt.