Das Modell beweise gerade nicht, dass der Sozialdienst der Beschwerdeführerin kostenineffizient arbeite. Es lasse sich nur feststellen, dass die Kosten des Sozialdienstes Y durch die gewählten strukturellen Merkmale (jedenfalls ohne Anpassung der Leerwohnungsziffer an den tatsächlichen Leerwohnungsbestand) nicht erklärbar seien. Das Gutachten bestätige die Auffassung der Beschwerdeführerin, wonach das Bonus-Malus-Modell zwar in der Lage sei, statistische Ausreisser zu erkennen, jedoch keinen Nachweis zur Frage liefere, ob ein Sozialdienst kostenineffizient arbeite.