Angesichts der klaren Aussage der Gutachter sollte die Vorinstanz ein eigenes Interesse daran haben, das Bonus/Malus-System einer grundsätzlichen Korrektur zu unterziehen. Es dürfte der Öffentlichkeit einigermassen schwierig zu erklären sein, weshalb der Sozialdienst N zu Lasten aller Steuerzahler im Kanton einen Bonus erhalte, obwohl ein Gutachten diese Bonus- Zahlung als in der Sache nicht gerechtfertigt bezeichne.