Das politische System der Schweiz mit seinen sehr unterschiedlich grossen Körperschaften bringe es mit sich, dass die statistischen Abweichungen in kleineren Einheiten jeweils grösser ausfallen würden. Da gewisse statistische Unschärfen im Einzelfall nicht auszuschliessen seien, habe der Grosse Rat den Toleranzbereich mit +/-30% definiert. Die Gutachter würden bestätigen, dass dieser Spielraum „reichlich" sei. Gegen das von den Gutachtern vorgeschlagene „Screening-System" spreche, dass der Gesetzgeber eindeutig eine ausschliesslich auf den Ergebnissen der Bonus-Malus-Berech- nungen basierend finanzielle Sanktion in Form eines Bonus bzw. eines Malus habe festlegen wollen.79