Bei einer Kürzung des Grundbedarfs um einen gewissen Prozentsatz würden sich auch die Sozialhilfekosten pro Kopf verringern, ohne dass sich die Arbeit der Sozialdienste, die Zahl der Sozialhilfebezüger oder der strukturellen Voraussetzungen des Sozialdienstes verändert hätten. Die entstandene Differenz zwischen den effektiven und geschätzten Kosten, sei nur durch diese Politikänderung herbeigeführt worden Mit der Justierung der effektiven Kosten Ei werde diese gesamtkantonale Entwicklung abgefangen. Seite 54 von 68 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern