Andererseits könnten mit einem Einbezug der Besoldungskosten Fehlanreize geschaffen werden. Der Anreiz, die Fallzahl pro Mitarbeitendem zu erhöhen, könne negative Auswirkungen auf die Betreuung der Sozialhilfebeziehenden und somit auf deren soziale und arbeitsmarktliche (Wieder-)Eingliederung haben.