Es entspreche dem politischen Willen des Grossen Rates, das Bonus-Malus-System so auszugestalten, dass ein deutlicher Anreiz zur wirtschaftlichen Verwendung der Sozialhilfegelder bestehe. Bei einem Verzicht auf den Sprung bei 3% würden die Zahlungen in den meisten Fällen sehr klein ausfallen und die Wirkung wäre fraglich. Im Übrigen bestehe auch bei einer sprunglosen Ausgestaltung des Bonus bzw. Malus die Gefahr sachfremder Anstrengungen, um einen Malus zu verhindern, respektive einen Bonus zu erhalten.