Alternative Methoden (als Ersatz der Kleinstquadratemethode), wie bspw. die Spline-Re- gression seien jedoch statistisch deutlich komplexer und hätten den gewichtigen Nachteil, dass sie nicht mittels einer einfachen mathematischen Formel beschrieben werden könnten. Insofern wäre es nicht möglich, die Ergebnisse des Spline-Regressionsmodells in einer gesetzlichen Grundlage wie einer Verordnung zu verankern.