Seite 51 von 68 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Zur zusätzlichen Absicherung seien bereits bei der Konzeptionierung des Bonus-Malus- Modells Sicherheitsmassnahmen getroffen worden: Erstens seien nur robuste statistische Methoden, die auch bei allfälligen Imperfektionen in den Daten oder dem Modell noch gute Ergebnisse liefern würden, verwendet worden. Zweitens komme eine Marge von 30% zur Anwendung. Diese lehne sich an die vom Schweizerischen Bundesgericht bekräftigte Methode bei der «Wirtschaftlichkeitsprüfung der Ärzte» an.