11.6.1 Die Vorinstanz führt aus, die Gutachter würden das Bonus-Malus-System als tauglich. erachten. Auch habe sich seit der Einführung des Bonus-Malus-Systems die Kosteneffizienz der Sozialdienste massgeblich verbessert. Im Alltag auf den Sozialdiensten würden das Kos- ten-Nutzen-Verhältnis von Massnahmen sowie die Ertragsbewirtschaftung viel stärker thematisiert als vor der Einführung des Systems. Namentlich habe sich das Kosten-Einnahmen- Verhältnis derjenigen Sozialdienste, die in der ersten Bonus-Malus-Berechnung nicht gut abgeschnitten hätten, markant verbessert.