Dieses Prinzip sollte auch für die Sozialdienste eingeführt werden, und zwar in Form einer Prüfung, ob in den einzelnen Dossiers tatsächlich Beiträge bewilligt wurden, die als allzu grosszügig einzustufen sind. Zudem wird bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Ärzte ein sprunghafter Wechsel von 0 auf 3% des Vergleichswertes vermieden, da die Zahlung aufgrund der Differenz der effektiven Kosten und der Grenze des Toleranzbereichs, also des um 30% erhöhten Vergleichswertes, erfolgt. 11.6. Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten zum Gutachten