20) Gemäss Art. 41b Abs. 5 SHV werden die Auswirkungen des Bonus-Malus-Systems regelmässig evaluiert, das System wird bei Bedarf angepasst und die Berechnungsformel wird periodisch aktualisiert. Wie diese Anpassungen im Einzelnen erfolgen sollen, ist nicht vollständig nachvollziehbar. Es bleibt mithin ungeklärt, ob eine jährliche Aktualisierung oder die gesamte Modellierung inklusive Beurteilung aller verfügbaren strukturellen Merkmale bei jeder Aktualisierung vorgesehen ist.