15) Eine Eigenart der vorliegenden Berechnungsmethode besteht darin, dass der Bonus oder Malus bei Über- bzw. Unterschreitung des „Toleranzbereiches“ von 30% sprungartig von 0 auf 3% des Vergleichswertes wechselt, was aufgrund einer minimalen ausbleibenden oder zusätzlichen Ausgabe erfolgen und zu sachfremden Anstrengungen der Sozialdienste führen kann, hart unter der Grenze zu bleiben, um einen Malus zu Seite 48 von 68 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern