14) Das Regressionsmodell wurde mit der gebotenen Sorgfalt erarbeitet, entspricht den Standards der guten Praxis und ist als Grundlage einer Verordnung tauglich. Die Regressionsmethode lässt sich einfach umsetzen und erscheint geeignet, potentiell herausragende Sozialdienste zu erkennen, im positiven oder negativen Sinne. Eine ähnlich einfache und überzeugende Alternative ist nicht ersichtlich. Eine Weiterentwicklung des Regressionsmodells könnte dennoch zu einer beachtlichen Verbesserung führen: