Dabei sind die Abweichungen unvermeidliche und rein zufällige Störungen, mit denen normalerweise aber keine direkten finanziellen Folgen verbunden sind. Ein Beispiel hierfür ist die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Ärzte, ein Regressionsmodell, das sowohl Merkmale der Arztpraxis als auch Merkmale der Patienten/Patientinnen berücksichtigt und zur Korrektur der den Krankenkassen verrechneten Kosten verwendet wird. Liegt die geschätzte Abweichung für die einzelne Praxis 30% über dem Vergleichswert, wird eine genauere Überprüfung durchgeführt. Je nach Ergebnis dieser Überprüfung werden bei Wiederholung Rückzahlungen fällig.