Berechnung von G: G = 1048 x AAus75 + 6485 x AEL76 + 11243 x AFV77 + 3851 x Lwz78 – 146, im Minimum aber 180 Franken, wenn sich für einen Sozialdienst bei einer Berechnung gemäss dieser Formel ein Malus ergibt. 11.5.2 Das Ende August 2016 ergangene Gutachten ist das massgebliche Beweismittel im vorliegenden Verfahren und enthält die folgenden wesentlichen Aussagen: 1) Das für die Messung der Kosteneffizienz der Sozialdienste entwickelte Regressionsmodell ist ein sog. multiples lineares Modell. Es beruht auf der Idee, dass die durchschnittlichen Kosten pro Einwohner durch folgende zwei Aspekte bestimmt werden: