der Zahl aller Wohnungen) formuliert seien. Diese Messbasis sei für alle Sozialdienstregionen identisch, unabhängig von den strukturellen Faktoren. In diesem Sinne erfülle die gewählte Modellspezifikation das Gebot der Gleichbehandlung der Sozialdienste und liefere die Grundlage für eine unvoreingenommene und ausgewogene Beurteilung der Kosteneffizienz der Sozialdienste. 70 11.2. Konkrete Normenkontrolle