66 Duplik vom 25. Januar 2016 67 Beschwerde vom 10. November 2014, Rz. 71 ff. Seite 40 von 68 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 11.1.6 Die Vorinstanz wendet ein, dass für sämtliche Sozialdienste des Kantons Bern dieselbe Formel und die gleichen Berechnungsgrundlagen angewendet würden. Die Gleichbehandlung aller Sozialdienste und Gemeinden im Kanton Bern sei damit gewährleistet.68